Warum ist eine Krankentagegeldversicherung so wichtig?
Anders als Angestellte haben niedergelassene Ärzte und Zahnärzte als Freiberufler keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Unfall oder Erkrankung – entfällt das Praxiseinkommen, während laufende Kosten weiterbestehen: Personal, Miete, Leasing, Versicherungen.
Eine Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Versorgungslücke. Sie sichert das persönliche Einkommen und die Betriebskosten der Praxis ab – für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung und steuerfrei.
Das Risiko in der Selbstständigkeit
- Kein Krankengeld
- Freiberufliche Ärzte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit keine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Laufende Kosten
- Praxismiete, Personalgehälter, Leasingraten und Versicherungen laufen während der AU unverändert weiter.
- Keine Lohnfortzahlung
- Die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt nur für Angestellte – nicht für Praxisinhaber.
- Existenzbedrohend
- Bereits wenige Wochen ohne Einnahmen können die wirtschaftliche Grundlage einer Praxis gefährden.
Gruppenvertrag für Mitglieder
Für Mitglieder der Rationelle Arztpraxis e.V. besteht die Möglichkeit, über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung zu besonders günstigen Konditionen abzuschließen. Die Kontaktaufnahme und der Vertragsabschluss erfolgen direkt zwischen Ihnen und der DKV.
DKV Deutsche Krankenversicherung
Partner des Gruppenversicherungsvertrags. Die DKV ist einer der führenden privaten Krankenversicherer in Deutschland und Marktführer im Bereich der Gruppenversicherungen für Freiberufler.
Konditionen des Gruppenvertrags im Überblick
- Bis zu 40 % günstigere Beiträge gegenüber vergleichbarer Einzelversicherung
- Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählbar
- Tagesgeld von 5 bis 520 Euro (max. bis Höhe des Nettoeinkommens)
- Verzicht der DKV auf Ablehnung einzelner Beitrittserklärungen
- Bei Praxiseröffnung oder -übernahme: bis 520 €/Tag ohne Einkommensnachweis
- Verzicht der DKV auf das ordentliche Kündigungsrecht
Leistungsmerkmale der DKV-Tarife
- Zahlung bei 100 % AU durch Krankheit, Unfall sowie während der gesetzlichen Mutterschutzfristen
- Keine Höchstleistungsdauer – anders als beim gesetzlichen Krankengeld
- Mitversicherung der während der AU weiterlaufenden Praxiskosten
- Zahlung auch an Sonn- und Feiertagen – steuerfrei
- Unbefristete Vertragslaufzeit, z. B. bis zum Ruhestand
- Anpassung an Einkommensentwicklung möglich
- Leistung bei stationärer Rehabilitation (nach schriftlicher Zusage der DKV)
- Gesundheitsprüfung möglich – Vorerkrankungen ggf. mitversichert
Angebot anfragen
Gruppentarif der DKV für Mitglieder. Die Gruppenkonditionen stehen ausschließlich Mitgliedern der Rationelle Arztpraxis e.V. zur Verfügung.
