Patientendaten schützen, Vertrauen erhalten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten Arztpraxen, personenbezogene Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – rechtskonform zu verarbeiten und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Das Datenschutz-Konzept (AEMD) unterstützt Mitglieder bei der Umsetzung dieser Anforderungen.
Warum Datenschutz in der Praxis wichtig ist
In Arztpraxen werden besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet. Datenschutz dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch dem Erhalt des Patientenvertrauens. Eine dokumentierte Datenschutzorganisation reduziert Risiken und gestaltet Praxisabläufe rechtssicher – besonders im Kontext zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Schutzziele des Datenschutzes
- Vertraulichkeit
- Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Patientendaten.
- Integrität
- Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.
- Verfügbarkeit
- Gewährleistung des Zugriffs bei berechtigtem Bedarf.
Vorgehensweise im Ärztemodell Datenschutz
- 1
Anforderungen und Verarbeitungsprozesse ermitteln
Erfassen Sie alle datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrer Praxis.
- 2
Checklisten und Dokumentationen bearbeiten
Nutzen Sie die bereitgestellten Vorlagen zur systematischen Dokumentation.
- 3
Schutzmaßnahmen (TOM) planen und umsetzen
Implementieren Sie technische und organisatorische Maßnahmen.
- 4
Mitarbeitende unterweisen und dokumentieren
Schulen Sie Ihr Team und dokumentieren Sie die Unterweisungen.
- 5
Optional: Beratung durch Datenschutzbeauftragten
Bei Bedarf Unterstützung durch einen TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz-Workbook
Das Workbook zur Ermittlung der Datenschutz-Anforderungen enthält strukturierte Checklisten, Mitarbeiterunterweisungen und Merkblätter für die praktische Umsetzung in Ihrer Praxis.
Das Ärztemodell Datenschutz umfasst
- Datenschutzvorschriften und rechtliche Grundlagen
- Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnisse
- Checklisten für technische und organisatorische Maßnahmen
- Muster für Auftragsverarbeitungsverträge
- Unterweisungsmaterialien für Mitarbeitende
- Zugang über Mitgliederportal und Mitglieder-App
Externer Datenschutzbeauftragter
Ab einer bestimmten Praxisgröße oder bei besonders umfangreicher Datenverarbeitung kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich sein.
